AGB
AGB Hotel Kals
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung des Hotels oder die Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu beantragen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Rücktritt des Kunden /des Hotels
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Für vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat das Hotel die tatsächlich erzielten Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dies gilt nicht sofern dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern eine einzelvertragliche schriftliche Vereinbarung zum Rücktritt vom Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel vorliegt, können beide Vertragspartner entsprechend dieser Vereinbarung zurücktreten. Weiterer Gründe bedarf es nicht.
Dem Hotel steht es frei, den ihm infolge des Rücktritts entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Für unser Hotel gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
Bis 4 Wochen vor vereinbarter Anreise kann der Rücktritt kostenfrei erfolgen.
Bis 1 Woche vor vereinbarter Anreise sind bei Rücktritt 50% der gebuchten Leistung zu zahlen.
Bis 1 Tag vor vereinbarter Anreise sind bei Rücktritt 75 % der gebuchten Leistung zu zahlen.
Bei Rücktritt noch am vereinbarten Anreisetag sind 100% der gebuchten Leistung zu zahlen.
Ferner kann das Hotel zurücktreten, wenn eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wurde. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurücktreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Eine frühere Bereitstellung ist mit dem Hotel zu vereinbaren. Die Anreise soll bis spätestens 20 Uhr erfolgen. Eine spätere Anreise nach 20 Uhr ist dem Hotel mitzuteilen.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.30 Uhr zu räumen. Eine spätere Abreise ist nur nach Vereinbarung mit dem Hotel möglich.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.